Arzneimittel auf Rezept für Kinder– immer kostenfrei?

Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden zuzahlungsfrei für mitversicherte Kinder bis zum 18. Lebensjahr erstattet, die Kosten können nur entstehen, wenn der Preis oberhalb des Festbetrags liegt.

 

Apothekenpflichtige Arzneimittel sind nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs verordnungsfähig. Diese Regelung gilt nicht für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen. Die Apotheke hat jedoch keine Prüfpflicht.

 

Medizinprodukte sind nur verordnungsfähig, wenn sie in Anlage V der AM-RL aufgeführt sind. Es besteht Prüfpflicht.

 

Nicht-apothekenpflichtige Arzneimittel und Pflegeprodukte sind nicht verordnungsfähig. Es besteht Prüfpflicht.